Sonderfahrten

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Dieser Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

Korrekterweise muss es heißen: »mindestens vorgeschrieben« , weil je nach Ausbildungsbedarf des einzelnen Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten):


Sonderfahrten Klasse B
  • bei Ersterwerb oder Erweiterung von einer anderen Klasse
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Dunkelfahrten

Dauer der Fahrprüfung: 45 min


Sonderfahrten Klasse BE
  • bei Ersterwerb
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Dunkelfahretn
  •  bei Erweiterung von Klasse B
    • 3 Fahrstunden Überland
    • 1 Fahrstunde Autobahn
    • 1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung: 45 min


Sonderfahrten Klasse A1
  • bei Ersterwerb oder Erweiterung von einer anderen Klasse
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Dunkelfahrten

Dauer der Fahrprüfung: 45 min


Sonderfahrten Klasse A
  • bei Ersterwerb
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Dunkelfahrten
  • bei Erweiterung von Klasse A1
    • 3 Fahrstunden Überland
    • 2 Fahrstunden Autobahn
    • 1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung: 60 min


Sonderfahrten Klasse A unbeschränkt
  • bei Ersterwerb (Direkteinstieg)
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Dunkelfahrten
  • bei Erweiterung von Klasse A1
    • 3 Fahrstunden Überland
    • 2 Fahrstunden Autobahn
    • 1 Dunkelfahrt
  • bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
    • 3 Fahrstunden Überland
    • 2 Fahrstunden Autobahn
    • 1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung: 60 min


Sonderfahrten Klasse M
  • keine

Dauer der Fahrprüfung: 30 min


Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell nicht. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage, »wie viele Fahrstunden muss man mindestens machen?«, und die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Ein häufiges Missverständnis: In der Pkw-Ausbildung wird man als Fahrlehrer oft mit der Aussage konfrontiert »12 Fahrstunden sind Pflicht«, aber das ist falsch, denn: Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist jedenfalls verboten. Zuerst muss mindestens die Grundausbildung stattfinden, deren Dauer ist aber zahlenmäßig nicht genau festgelegt.

Wichtig bei Pkw- und Motorradführerschein:
Grundausbildung plus mind. 12 Sonderfahrten sind Pflicht!

Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.